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In Teil D der EU-Liste umfasst die Lebensmittelkategorie 12 Salze, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, darunter fällt die Unterkategorie 12.3 — Speiseessig. Teil E der EU-Liste enthält die folgenden zugelassenen Zusatzstoffe für Lebensmittel der Kategorie 12.3: Zusatzstoffe der Gruppe I, Zuckerkulör (E 150a-d) und Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) nur in Gärungsessig.
Die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe wurde auf Grundlage der Zusatzstoffe erstellt, die nach der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des…
Festgelegt wurde die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis der zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe gemäß den Richtlinien…
Festgelegt wurde die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis der zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß den…
: Als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure. 12.3 Speiseessig Gruppe I Zusatzstoffe E 150a-d Zuckerkulör quantum satis E 220-E 228 Schwefeldioxid — Sulfite 170
In Teil D und Teil E des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 12.3 folgende Fassung: „12.3 Speiseessig…
Hinsichtlich der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in bestimmten Lebensmittelkategorien sind Klarstellungen erforderlich. In der Lebensmittelkategorie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.