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Die Spezifikationen für gepufferten Essig (E 267) sollten in den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, da der Zusatzstoff erstmals in die EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen wird.
Die Spezifikationen für Glykolipide (E 246) sollten in den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, da der Zusatzstoff erstmals in die…
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von gepuffertem Essig als Lebensmittelzusatzstoff zuzulassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 267 zuzuweisen.
In Anhang II Teil C der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden alle Zusatzstoffgruppen festgelegt. In Teil C Gruppe I sind Lebensmittelzusatzstoffe außer…
Die Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff glycosylierte Steviolglycoside sollten in die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, da er…
In der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission sind Spezifikationen für die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission sind Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.