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Im Hinblick auf die Erhaltung eines Gleichgewichts zwischen Bediensteten der EU und Amtsträgern bei den Bezügen sollten in diese Verordnung Maßnahmen einbezogen werden, die eine Anpassung der Behandlung von Amtsträgern an die der Bediensteten der EU in Situationen ermöglichen, wo Bedienstete der EU von einer modernisierten Struktur der Bezüge profitiert haben, beispielsweise in Bezug auf eine automatische Anpassung der Zulagen und die Möglichkeit, dem gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem beizutreten, einschließlich nach dem Ende einer Amtszeit.
Einige Anpassungen der gegenwärtigen Amtsbezüge und sonstigen Leistungen für Amtsträger sind dennoch angebracht, um den institutionellen Entwicklungen in der…
Die Vorschriften und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gelten für das Amt. Daher sind die jüngsten…
Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine Kaufkraftentwicklung parallel zu der Entwicklung für die nationalen Beamten der…
Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften eine Kaufkraftentwicklung parallel zu der Entwicklung für die nationalen Beamten…
Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine Kaufkraftentwicklung parallel zu derjenigen für die nationalen Beamten der…
Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine Kaufkraftentwicklung parallel zu derjenigen für die nationalen Beamten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.