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Darüber hinaus ist es angebracht, die jährliche Ansparrate für die Versorgungsbezüge anzupassen und das Ruhestandsalter an die Änderungen des Beamtenstatuts und die geltende Ansparrate, die unter Bezugnahme auf das Beamtenstatut festzulegen ist, anzugleichen, um eine automatische Anpassung im Hinblick auf künftige Änderungen des Beamtenstatuts sicherzustellen.
Absatz 2 gilt ungeachtet der Ruhegehaltfähigkeit einer Verwendungszeit nach § 6a entsprechend, wenn der Ruhestandsbeamte Anspruch auf Invaliditätspension aus…
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Ungeachtet des Artikels 2 dieses Anhangs hat ein Beamter, der nach Erreichen des Ruhestandsalters im Dienst bleibt, für jedes…
Der demografische Wandel und die mit ihm einhergehende Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung macht eine Anhebung des Ruhestandsalters erforderlich,…
Einige Anpassungen der gegenwärtigen Amtsbezüge und sonstigen Leistungen für Amtsträger sind dennoch angebracht, um den institutionellen Entwicklungen in der…
Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: „b) wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist oder auf Antrag vor Erreichen…
Im Hinblick auf die Erhaltung eines Gleichgewichts zwischen Bediensteten der EU und Amtsträgern bei den Bezügen sollten in diese Verordnung Maßnahmen einbezogen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.