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Durch weitere Änderungen sollte gewährleistet werden, dass der Zeitraum, in dem frühere Amtsträger Anspruch auf das monatliche Übergangsgeld haben, unmittelbar der Dauer ihrer Amtszeit entspricht. Allerdings sollte diese Dauer mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre betragen, wobei festzuhalten ist, dass dieses Übergangsgeld Amtsträgern für einen befristeten und unmittelbar an ihre Amtszeit anschließenden Zeitraum ein bestimmtes Maß an finanzieller Sicherheit bieten soll, bis sie ihre nächste Erwerbstätigkeit mit einem vergleichbaren Vergütungsniveau aufnehmen oder über eine andere Einkommensquelle, beispielsweise ihr Ruhegehalt, verfügen.
Der Amtsträger erhält ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem er aus dem Amt ausscheidet, ein monatliches Übergangsgeld. Der Zeitraum, in…
Das Übergangsgeld wird für die Dauer der Zeit, die der Beamte das Amt, aus dem er entlassen worden ist, innehatte, mindestens für die Dauer von sechs Monaten,…
Das Übergangsgeld wird für die Dauer der Zeit, die die Beamtin oder der Beamte das Amt, aus dem sie oder er entlassen worden ist, innehatte, mindestens für die…
1Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Landesregierung…
Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung…
1Ein Abgeordneter erhält nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag Übergangsgeld, sofern er dem Landtag mindestens ein Jahr angehört hat. 2Das Übergangsgeld wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.