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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für den Erlass vorläufiger und endgültiger Schutzmaßnahmen, für die Einleitung vorsorglicher Überwachungsmaßnahmen, für die Einstellung einer Untersuchung ohne Einführung von Maßnahmen sowie für die Durchführung des mit dem Abkommen eingerichteten Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung des im Abkommen vorgesehenen Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken sollten der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Gesetzgebungssakte sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieses Beschlusses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie, insbesondere im Hinblick auf die Leitlinien und das Format der Anträge auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.