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Beim Erlass von vorsorglichen Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Schutzmaßnahmen sollte angesichts der Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihrer sequenziellen Logik in Bezug auf den Erlass endgültiger Schutzmaßnahmen auf das Beratungsverfahren zurückgegriffen werden. Es sollten vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn eine Verzögerung der Einführung solcher Maßnahmen einen schwer wiedergutzumachenden Schaden verursachen würde oder wenn es darum geht, negative Auswirkungen auf den Unionsmarkt infolge gestiegener Einfuhren zu vermeiden. In hinreichend begründeten Fällen, in denen es aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist, sollte die Kommission sofort geltende Durchführungsrechtsakte zur Einführung vorläufiger Schutzmaßnahmen erlassen.
Beim Erlass von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Schutzmaßnahmen sollte angesichts der Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihrer sequenziellen Logik in Bezug…
Beim Erlass von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Schutzmaßnahmen sollte angesichts der Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihrer sequenziellen Logik in Bezug…
Für den Erlass von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Maßnahmen sollte das Beratungsverfahren zur Anwendung gelangen, da sich diese Maßnahmen und ihre Folgen…
Für den Erlass von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Maßnahmen sollte das Beratungsverfahren zur Anwendung gelangen, da sich solche Maßnahmen und ihre…
Das Beratungsverfahren sollte für die Annahme von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Maßnahmen zur Anwendung gelangen, da sich diese Maßnahmen und ihre…
Für die Aussetzung der Beseitigung von Zöllen sollte angesichts der Art dieser Aussetzungen das Beratungsverfahren Anwendung finden. Angesichts der Auswirkungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.