Erwägungsgrund 4 32016R0401
Diese Verordnung sollte die Möglichkeit vorsehen, die Präferenzzölle für höchstens sechs Monate auszusetzen, falls die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse die in Anhang II-C des Abkommens festgelegten jährlichen Einfuhrmengen erreichen.