Erwägungsgrund 5 32016R0401
Aus Gründen der Transparenz sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung des Abkommens und des Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken vorlegen.
Aus Gründen der Transparenz sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung des Abkommens und des Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken vorlegen.