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Die Modalitäten für die wirksame Anwendung des im Abkommen enthaltenen Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken mittels vorübergehender Aussetzung der Zollpräferenzen für spezifische Erzeugnisse müssen festgelegt werden.
Das Abkommen enthält ferner ein Verfahren zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken mittels vorübergehender Aussetzung der Präferenzzölle für bestimmte Erzeugnisse.…
Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Durchführung des im Abkommen vorgesehenen Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken festgesetzt.
Es ist erforderlich, die Verfahren für die Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens, die Schutzmaßnahmen betreffen, festzulegen.
Artikel 148 des Abkommens sieht Verfahren zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche…
Beim Erlass von Durchführungsrechtsakten für die Entscheidung über die Aussetzung der Präferenzzölle im Rahmen des Verfahrens zur Bekämpfung von…
Zur wirksamen Anwendung des Abkommens ist für die Überführung der betreffenden Erzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft die Vorlage…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.