Erwägungsgrund 12 32016R0400
Nach Artikel 166 Absatz 1 des Abkommens sollte die Kommission der Republik Moldau die Einleitung einer Untersuchung schriftlich notifizieren und das Land konsultieren.
Nach Artikel 166 Absatz 1 des Abkommens sollte die Kommission der Republik Moldau die Einleitung einer Untersuchung schriftlich notifizieren und das Land konsultieren.