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Beim Erlass von Durchführungsrechtsakten für die Entscheidung über die Aussetzung der Präferenzzölle im Rahmen des Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken sollte auf das Beratungsverfahren zurückgegriffen werden, da diese Rechtsakte bei Erreichen des einschlägigen Schwellenwerts für die in Anhang II-C des Abkommens aufgeführten Erzeugniskategorien schnell umgesetzt werden müssen, da sie nur für sehr kurze Zeit gelten. Zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Unionsmarkt infolge gestiegener Einfuhren sollte die Kommission sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn das in hinreichend begründeten Fällen aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist —
Beim Erlass von Durchführungsrechtsakten für die Entscheidung über die Aussetzung der Präferenzzölle im Rahmen des Verfahrens zur Bekämpfung von…
Beim Erlass von vorsorglichen Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Schutzmaßnahmen sollte angesichts der Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihrer sequenziellen…
Beim Erlass von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Schutzmaßnahmen sollte angesichts der Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihrer sequenziellen Logik in Bezug…
Beim Erlass von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Schutzmaßnahmen sollte angesichts der Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihrer sequenziellen Logik in Bezug…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieses Abkommens sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Für den Erlass von Durchführungsrechtsakten über die Aussetzung der Zollpräferenzen bestimmter APS-Abschnitte für die begünstigten Länder und von Beschlüssen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.