Erwägungsgrund 25 32026R1395
Die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs auf nicht empfindliche Waren sollten weiterhin ausgesetzt werden, wohingegen die Zölle auf empfindliche Waren herabgesetzt werden sollten, um einen zufriedenstellenden Nutzungsgrad sicherzustellen und gleichzeitig der Lage der betreffenden Wirtschaftszweige der Union gerecht zu werden.