Erwägungsgrund 14 32019R0287
Die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln oder anderer Mechanismen und die Schaffung transparenter Kriterien für die abkommensseitig vorgesehene vorübergehende Aussetzung von Zollpräferenzen oder anderen Präferenzregelungen erfordert einheitliche Bedingungen für die Annahme vorläufiger oder endgültiger Schutzmaßnahmen, die Einführung vorsorglicher Überwachungsmaßnahmen, die Einstellung einer Untersuchung ohne Einführung von Maßnahmen und die vorübergehende Aussetzung von Zollpräferenzen oder anderen Präferenzregelungen.