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Die Richtlinie 2000/9/EG beruht auf den Grundsätzen des „neuen Konzepts“ gemäß der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung . Sie enthält daher lediglich die wesentlichen Anforderungen an Seilbahnen, während die technischen Einzelheiten vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen werden. Bei Einhaltung der so festgelegten harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, wird die Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie 2000/9/EG vermutet. Die Erfahrung zeigt, dass diese Grundprinzipien sich in dieser Branche bewährt haben und beibehalten und sogar noch weiter gestärkt werden sollten.
Die Richtlinie 2009/142/EG beruht auf den Grundsätzen des „neuen Konzepts“ gemäß der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem…
Die Richtlinie 89/686/EWG beruht auf den Grundsätzen des „neuen Konzepts“ gemäß der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem…
Die Richtlinie 94/25/EG stützt sich auf die in der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen…
Die Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für Seilbahnen, die entworfen, gebaut und betrieben werden, um Personen…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit bestimmten Grundsätzen für die Umsetzung des neuen Konzepts, wie sie in der Entschließung des Rates von 7. Mai 1985 über…
Die Richtlinie 88/378/EWG stützt sich auf die in der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.