Erwägungsgrund 5 32016R0424
In dem Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden die allgemeinen Grundsätze und Musterbestimmungen für sämtliche Rechtsvorschriften zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten festgelegt, um eine einheitliche Grundlage für die Überarbeitung oder Neufassung dieser Rechtsvorschriften zu bieten. Die Richtlinie 2000/9/EG sollte daher an diesen Beschluss angepasst werden.