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Der spezielle Charakter von Heimtierverbringungen stellt ein Tiergesundheitsrisiko dar, das sich erheblich von dem unterscheidet, das von anderen gehaltenen Tieren ausgeht. Für solche Verbringungen sollten in der vorliegenden Verordnung daher besondere, weniger strenge Vorschriften niedergelegt werden. Solche weniger strengen Vorschriften sind jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn das Heimtier von seinem Eigentümer bei dessen Bewegung tatsächlich mitgeführt oder während eines begrenzten Zeitraums danach verbracht wird und nicht mehr als fünf Heimtiere gemäß Anhang I Teil A auf einmal zusammen mit ihrem Eigentümer verbracht werden. Damit gewährleistet ist, dass Heimtiere kein signifikantes Risiko hinsichtlich der Ausbreitung von Tierseuchen darstellen, und damit die Ausnahmesituationen näher bestimmt werden, in denen mehr als fünf Heimtiere vom Eigentümer mitgeführt werden dürfen oder das Heimtier während eines längeren Zeitraums vor oder nach der Bewegung des Eigentümers verbracht werden soll, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte mit genauen Vorschriften für die Verbringung dieser Tiere zu erlassen. Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der in der vorliegenden Verordnung niedergelegten Tiergesundheitsanforderungen für Heimtierverbringungen zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Festlegung von Vorschriften über Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit solchen Verbringungen übertragen werden.
Die nichtkommerziellen Zwecken dienende Verbringung von Heimtieren, die die Tiergesundheitsanforderungen dieses Teils erfüllen, darf nicht aus anderen als den…
Zu wissenschaftlichen Zwecken wie Forschung und Diagnose und insbesondere zu den gemäß der Richtlinie 2010/63/EU zugelassenen Zwecken kann es erforderlich sein,…
Damit die Möglichkeit gegeben ist, bei Bestehen eines entsprechenden Risikos Vorschriften für die Verbringung von Tieren, die nicht als Land- oder Wassertiere…
Wild lebende Tiere können aus verschiedenen Gründen ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen, z. B. wenn sie in einen Betrieb oder von einer…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der in dieser Verordnung niedergelegten Vorschriften über die Ausstellung von Tiergesundheitsbescheinigungen…
Um eine Kontrolle der Verbringung von Wassertieren zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.