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Soweit die Kommission einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 252 Absatz 1 Buchstabe b in Bezug auf Heimtiere einer der in Anhang I Teil B genannten Arten erlassen hat, unterliegt die nichtkommerziellen Zwecken dienende Verbringung von Heimtieren dieser Art aus einem Mitgliedstaat in einen anderen der Einhaltung der in Absatz 2 des vorliegenden Artikels festgelegten Bedingungen.
Heimtiere der in Absatz 1 genannten Arten dürfen nur dann aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden, wenn:
sie einzeln oder im Rahmen einer Gruppenidentifizierung gemäß den nach Artikel 252 Absatz 1 Buchstabe a erlassenen Bestimmungen gekennzeichnet oder beschrieben werden;
sie den nach Artikel 252 Absatz 1 Buchstabe b erlassenen einschlägigen Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen für gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d entsprechen;
für sie ein Identifizierungsdokument mitgeführt wird, das gemäß den nach Artikel 254 Buchstabe d erlassenen Bestimmungen ordnungsgemäß ausgefüllt und ausgestellt ist.
Bis zum Erlass der in Absatz 1 genannten einschlägigen delegierten Rechtsakte können Mitgliedstaaten nationale Bestimmungen auf die nichtkommerziellen Zwecken dienenden Verbringungen von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten aus einem anderen Mitgliedstaat in ihr Gebiet anwenden, sofern diese Bestimmungen
in einer Weise angewendet werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier steht, das mit den nichtkommerziellen Zwecken dienenden Verbringungen von Heimtieren dieser Arten verbunden ist, und
nicht strenger sind als die Bestimmungen für die Verbringung von Tieren dieser Arten gemäß Teil IV.
nicht strenger sind als die Bestimmungen für die Verbringung von Tieren dieser Arten gemäß Teil V.
sie den nach Artikel 252 Absatz 1 Buchstabe b erlassenen einschlägigen Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen für gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1…
Abweichend von den Artikeln 249 und 250 dürfen Verbringungen von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken zwischen den folgenden Ländern und Gebieten zu den in…
Die nichtkommerziellen Zwecken dienende Verbringung von Heimtieren, die die Tiergesundheitsanforderungen dieses Teils erfüllen, darf nicht aus anderen als den…
der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates ;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.