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Da es in den meisten Fällen nicht möglich ist, Wassertiere einzeln zu identifizieren, stellen die von den Aquakulturbetrieben, den Betrieben, die Lebensmittel aus Wassertieren herstellen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchführen, und den Transportunternehmern geführten Aufzeichnungen ein unerlässliches Instrument zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit bei Wassertieren dar. Aufzeichnungen sind auch für die Überwachung des Gesundheitsstatus von Betrieben wichtig.
alle Verbringungen von Tieren aus Aquakultur und der von solchen Tieren gewonnenen Erzeugnisse tierischen Ursprungs in den Betrieb und aus dem Betrieb;
führen sie so, dass die Rückverfolgbarkeit des Herkunfts- und des Bestimmungsorts der Tiere aus Aquakultur gewährleistet ist;
die vom Transportmittel angefahrenen Aquakulturbetriebe und Betriebe, die Lebensmittel aus Wassertieren herstellen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchführen;
Aquakulturbetriebe, die nur eine geringe Zahl von Tieren aus Aquakultur halten, oder Transportunternehmer, die nur eine geringe Zahl von Wassertieren befördern;
die Art(en) und Kategorie(n) der im betreffenden Aquakulturbetrieb gehaltenen bzw. der aus dem Betrieb oder dorthin beförderten Wassertiere;
Die Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben ist erforderlich, um der zuständigen Behörde eine angemessene Überwachung sowie die Verhütung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.