Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 delegierte Rechtsakte zu erlassen betreffend Bestimmungen zur Ergänzung der Aufzeichnungsanforderungen gemäß den Artikeln 186, 187 und 188 in Bezug auf Informationen, die von den Unternehmern zusätzlich zu den Informationen gemäß Artikel 186 Absatz 1, Artikel 187 Absatz 1 und Artikel 188 Absatz 1 aufzuzeichnen sind.
Beim Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Absatz 1 berücksichtigt die Kommission folgende Aspekte:
die Risiken, die die jeweilige Art von Aquakulturbetrieb oder Beförderung birgt;
die Art(en) und Kategorie(n) der im betreffenden Aquakulturbetrieb gehaltenen bzw. der aus dem Betrieb oder dorthin beförderten Wassertiere;
die Art der im Betrieb stattfindenden Erzeugung;
die typischen Verbringungsmuster für die Art des Aquakulturbetriebs oder des Betriebs, der Lebensmittel aus Wassertieren herstellt und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchführt;
die Anzahl, das Volumen oder das Gewicht der im Betrieb gehaltenen bzw. der dorthin oder von dort aus beförderten Wassertiere.
Führung von Aufzeichnungen gemäß den Artikeln 186 bis 188 sowie gemäß den Bestimmungen, die nach den Artikeln 189 und 190 erlassen wurden;
Aquakulturbetriebe, in denen Tiere aus Aquakultur im Hinblick auf eine Verbringung aus diesem Betrieb, und zwar entweder lebend oder in Form von Erzeugnissen…
Der Kommission erlässt gemäß Artikel 264 in Bezug auf Folgendes delegierte Rechtsakte:
die entweder von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 173 registriert wurden,
die von der Zulassung erfasste Art des Aquakulturbetriebs nach Artikel 176 Absatz 1 bzw. Artikel 178 Buchstabe a, der Gruppe von Aquakulturbetrieben nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.