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Um eine Kontrolle der Verbringung von Wassertieren zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte über Seuchenpräventionsmaßnahmen bei der Beförderung, spezielle Vorschriften für die Verbringung bestimmter Wassertierkategorien zu verschiedenen Zwecken, über besondere Anforderungen und Ausnahmen für bestimmte Verbringungsarten, beispielsweise Verbringungen zu wissenschaftlichen Zwecken, und zusätzliche Anforderungen für die Verbringung von wild lebenden Wassertieren zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Ergänzung der Anforderungen bezüglich einer…
Um zu gewährleisten, dass die in den Erwägungsgründen 112 bis 122 dieser Verordnung genannten Ziele erreicht werden, sollte der Kommission die Befugnis…
Damit in Fällen, in denen die Verbringungsvorschriften dieser Verordnung nicht ausreichend oder geeignet sind, die Ausbreitung einer bestimmten gelisteten…
Damit die Möglichkeit gegeben ist, bei Bestehen eines entsprechenden Risikos Vorschriften für die Verbringung von Tieren, die nicht als Land- oder Wassertiere…
Wild lebende Tiere können aus verschiedenen Gründen ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen, z. B. wenn sie in einen Betrieb oder von einer…
Um ausreichend genaue Anforderungen in Bezug auf den Eingang in die Union zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.