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In hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit u. a. den Maßnahmen in Bezug auf neu auftretende Seuchen, mit der Lagerhaltung, Versorgung, Aufbewahrung, Lieferung und anderen Verfahren bezüglich der Unionsbanken mit Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien, mit der Festlegung spezifischer Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und befristeten Ausnahmen, der befristeten besonderen Vorschriften für Verbringungen von Land- und Wassertieren, der Sofortmaßnahmen und der Liste der Drittländer und Drittlandsgebiete, aus denen der Eingang in die Union zulässig ist, sollte die Kommission unmittelbar geltende Durchführungsrechtsakte erlassen.
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit einer gelisteten Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a, die ein Risiko mit…
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit einem erheblichen Risiko hinsichtlich der Einschleppung einer gelisteten Seuche…
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit einer gelisteten Seuche, die ein neu auftretendes Risiko mit gravierenden…
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit einer Seuche, die ein neu auftretendes Risiko mit gravierenden Auswirkungen…
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit erheblichen Risiken hinsichtlich der Ausbreitung einer Seuche oder Gefahr kann die…
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Ausbruch einer schweren Seuche in Mitgliedstaaten, Drittländern oder Drittlandsgebieten, aus denen Tiere oder Produkte in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.