Erwägungsgrund 6 32016R0429
Die finanziellen Vorschriften, die für die Förderung der im Bereich der Tiergesundheit gesteckten Ziele gelten, sind in der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten und nicht Gegenstand dieser Verordnung. Darüber hinaus sollten die Vorschriften für amtliche Kontrollen der Tiergesundheitsmaßnahmen in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und in den Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG und 97/78/EG des Rates genutzt werden, um amtliche Kontrollen im Bereich der Tiergesundheit zu regeln.