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Um eine solche schnelle und wirksame Reaktion zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte über die Einrichtung und die Verwaltung solcher Banken, über Sicherheitsstandards und über Anforderungen an den Betrieb solcher Banken zu erlassen. Diese Verordnung sollte jedoch keine Bestimmungen über die Annahme von Bestimmungen zur Finanzierung der Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen, einschließlich Impfungen, enthalten.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Verwaltung der Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien sollten der Kommission…
Der Kommission sollte die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV übertragen werden, um die Auflistung der Einrichtungen, die vom…
Zur Gewährleistung einer wirksamen Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durch Unternehmer, Heimtierhalter und zuständige…
Zur Verwirklichung der in dieser Richtlinie festgelegten Ziele sollte die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV auf die Kommission…
Zur Präzisierung der in dieser Verordnung enthaltenen Anforderungen sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, um die Kriterien für die Festlegung der „kritischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.