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Das Auftreten einer gelisteten Seuche bei wild lebenden Tieren kann ein Risiko für die öffentliche Gesundheit und die Gesundheit gehaltener Tiere darstellen. Daher sollten, soweit erforderlich, besondere Vorschriften für Seuchenbekämpfungs- und -tilgungsmaßnahmen bei wild lebenden Tieren erlassen werden.
Bei Verdacht auf das Auftreten einer gelisteten Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b bei wild lebenden Tieren oder der amtlichen Bestätigung eines…
Sofern ein Verdacht auf das Auftreten einer gelisteten Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c bei wild lebenden Tieren besteht oder ein solches Auftreten…
Wild lebende Tiere können aus verschiedenen Gründen ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen, z. B. wenn sie in einen Betrieb oder von einer…
Bei Ausbruch einer gelisteten Seuche, bei der man davon ausgeht, dass sie ein hohes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier in der Union darstellt,…
Es kann Fälle geben, in denen kleine Populationen bestimmter Tiere, etwa seltene Rassen und Arten, durch die Standardseuchenbekämpfungsmaßnahmen für den Fall…
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Ausbruch einer schweren Seuche in Mitgliedstaaten, Drittländern oder Drittlandsgebieten, aus denen Tiere oder Produkte in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.