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Sobald die gelistete Seuche bestätigt ist, sollte die zuständige Behörde die notwendigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergreifen, die erforderlichenfalls auch die Einrichtung von Sperrzonen beinhalten können, um die Seuche zu tilgen und ihre weitere Ausbreitung zu verhindern.
Die zuständige Behörde bewertet und überprüft die Lage fortlaufend und unternimmt gegebenenfalls Folgendes, um die Ausbreitung der gelisteten Seuche gemäß…
der Einrichtung vorläufiger Sperrzonen, die unter Berücksichtigung des Seuchenprofils geeignet sind;
der Einrichtung vorläufiger Sperrzonen, die aufgrund des Seuchenprofils geeignet sind.
Die zuständige Behörde stellt sicher, dass vorbehaltlich der nationalen Vorschriften für den Zugang zu privaten Räumlichkeiten eine oder mehrere der folgenden…
sie richtet eine für diese gelistete Seuche geeignete Sperrzone ein;
Die zuständigen Behörden sollten vorläufige Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der gelisteten Seuche zu verhindern, und eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.