Erwägungsgrund 5 32016R0441
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der Stevia-rebaudiana-Bertoni-Pflanze extrahiert werden, als Süßungsmittel bewertet und am 14. April 2010 ihr Gutachten dazu abgegeben. Die Behörde hat für Steviolglycoside eine annehmbare tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag, berechnet als Stevioläquivalente, festgelegt.