Erwägungsgrund 6 32016R0441
Die Zulassung dieses Süßungsmittels in Senf mit 120 mg/kg (als Stevioläquivalente) würde zu einem Anstieg der Aufnahme von E 960 innerhalb der folgenden Grenzen führen: Zwischen 0 und 0,133 % der ADI bei mittlerem Verzehr und zwischen 0 und 1,143 % der ADI bei starkem Verzehr. Dies gilt als zusätzliche, vernachlässigbare Exposition der Verbraucher und gibt daher keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken.