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Die konsistente Anwendung von Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute innerhalb der Mitgliedstaaten, die am SSM teilnehmen, ist ein spezifisches Ziel der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2013 und (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) und wurde der EZB übertragen.
Diese Verordnung ist insbesondere in Verbindung mit dem Beschluss EZB/2004/2 und der Geschäftsordnung des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank zu…
Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates überträgt besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute und der Stabilität des…
Die EZB ist nach den relevanten Bestimmungen des Unionsrechts die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zuständige Behörde zur Durchführung ihrer…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (nachfolgend die „SSM-Verordnung“) wird ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM)…
Die EZB nimmt ihre Aufsichtsaufgaben im Rahmen des SSM wahr, der sicherstellen soll, dass die Politik der Union in Bezug auf die Beaufsichtigung von…
Die EZB hat die Verordnung (EU) Nr. YYY/2014 (EZB/2014/17) erlassen, um die Verfahren zur Ausübung der jeweiligen Aufsichtsaufgaben durch die EZB, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.