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Die konsistente Anwendung der Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute innerhalb der Mitgliedstaaten, die am SSM teilnehmen, ist ein spezifisches Ziel der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2013 und (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) und wurde der EZB übertragen.
Die konsistente Anwendung von Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute innerhalb der Mitgliedstaaten, die am SSM teilnehmen, ist ein spezifisches Ziel der…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 ist die EZB ausschließlich für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben zur Beaufsichtigung sämtlicher…
Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates überträgt besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute und der Stabilität des…
Diese Verordnung ist insbesondere in Verbindung mit dem Beschluss EZB/2004/2 und der Geschäftsordnung des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank zu…
Im Rahmen von Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die ausschließliche Aufgabe der Beaufsichtigung von…
Die EZB nimmt ihre Aufsichtsaufgaben im Rahmen des SSM wahr, der gewährleisten soll, dass die Politik der Union in Bezug auf die Beaufsichtigung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.