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In Anhang IB der Verordnung (EU) 2016/72 ist vorgesehen, dass die Tabelle mit den Fangmöglichkeiten bezüglich der Beifänge in grönländischen Gewässern berichtigt wird, damit diese Beifänge ordnungsgemäß gemeldet werden können.
Die Fangbeschränkungen, die Aufteilung dieser Beschränkungen auf die Mitgliedstaaten und zusätzliche Bedingungen nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
In Anhang IF der Verordnung (EU) 2016/72 muss ein Meldecode für Beifänge von Granatbarsch in der SEAFO-Unterdivision B1 aufgenommen werden.
Die Fangmöglichkeiten für Grenadierfisch im ICES-Gebiet Vb, Untergebiete VI und VII (Gemeinschaftsgewässer und internationale Gewässer) wurden in der Verordnung…
Die Fangmöglichkeiten für Gemeinschaftsschiffe in Gemeinschaftsgewässern oder bestimmten Nicht-Gemeinschaftsgewässern sowie die Aufteilung dieser…
Die Verordnung (EG) Nr. 254/2002 wird wie folgt geändert: 1. Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1a Der Begriff ‚unbeabsichtigte Fänge‘ bezeichnet…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen und den Färöern vorgesehen ist, mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.