Erwägungsgrund 1 32020R1323
Mit der Verordnung (EU) 2020/123 des Rates werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern für 2020 festgesetzt.