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In Bezug auf Flupyradifuron empfiehlt die Behörde wegen der Persistenz des Wirkstoffs im Boden die Festlegung vorläufiger RHG für mehrere Erzeugnisse. Sie gelangte zu dem Schluss, dass es sich bei dem relevanten Bestandteil der in Folgekulturen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs festgestellten Rückstände um den Metaboliten Difluoressigsäure handelt. Daher müssen sowohl für Difluoressigsäure als auch ihre Ausgangsverbindung Flupyradifuron RHG festgelegt werden. In Bezug auf Folgekulturen und Erzeugnisse tierischen Ursprungs forderte die Behörde zusätzliche Felduntersuchungen bei Folgekulturen. Diese RHG werden unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft. Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien zu den geeigneten Bestimmungsgrenzen konsultiert.
Was Sulfoxaflor anbelangt, so legte die Behörde eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff…
Für Fluoxastrobin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Für Foramsulfuron legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
In Bezug auf Flumetralin, Flupyradifuron und Mandestrobin legte die Behörde Schlussfolgerungen zum Peer-Review der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln mit…
Bezüglich Fluopyram wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 270/2012 der Kommission für mehrere Erzeugnisse — bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten — vorläufige…
Was Flupyradifuron anbelangt, so legte die Behörde eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.