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Im Anschluss an die Bewertung der zusätzlichen Felduntersuchungen bei Folgekulturen und der Fütterungsversuche an landwirtschaftlichen Nutztieren empfahl die Behörde die Anhebung, Senkung oder Beibehaltung der geltenden RHG für Flupyradifuron und Difluoressigsäure in Folgekulturen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs. Insbesondere schlug die Behörde eine Senkung der RHG für Flupyradifuron in Traubenblättern und für Difluoressigsäure in Mais, Kakaobohnen und Schweineleber vor. Diese RHG sollten in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf ihre bisherigen Werte oder die von der Behörde ermittelten Werte festgesetzt werden.
In Bezug auf Flupyradifuron empfiehlt die Behörde wegen der Persistenz des Wirkstoffs im Boden die Festlegung vorläufiger RHG für mehrere Erzeugnisse. Sie…
Für Fluopyram legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Flumioxazin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Für Tembotrion legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor .…
Für Flurtamon legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Oxyfluorfen legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.