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In Bezug auf Flupyradifuron bei Grünkohlen stellte die Behörde fest, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager hinsichtlich der Möglichkeit erforderlich ist, den geltenden RHG entsprechend dem Wunsch des Antragstellers auf Grundlage der vorgelegten neuen Rückstandsuntersuchungen zu senken. Da sich die für Flupyradifuron bei Grünkohlen vorgelegten neuen Rückstandsuntersuchungen auf dieselben guten landwirtschaftlichen Praktiken stützen wie der geltende RHG, sollte der RHG, basierend auf den jüngsten und vollständigen vorgelegten Daten, von 5 mg/kg auf 4 mg/kg gesenkt werden.
In Bezug auf Flupyradifuron bei Sonnenblumenkernen stellte die Behörde fest, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist, ob der neue RHG auf…
Was Flupyradifuron anbelangt, so legte die Behörde eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff vor.…
Die Behörde zog in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme bezüglich der Anwendung von Deltamethrin bei Grünkohl den Schluss, dass die Risikobewertung durch…
Daher sollte der RHG für Fluopyram bei Kürbiskernen auf der Grundlage der bei Rapssamen durchgeführten Rückstandsuntersuchungen auf 0,4 mg/kg festgesetzt…
Im Anschluss an die Bewertung der zusätzlichen Felduntersuchungen bei Folgekulturen und der Fütterungsversuche an landwirtschaftlichen Nutztieren empfahl die…
Da es in Bezug auf Flonicamid in „Blattkohlen — Sonstige“ nach den technischen Leitlinien für die Extrapolation von RHG angezeigt ist, die Rückstandsdaten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.