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Der Zeitraum, in dem die Mitgliedstaaten entscheiden können, in ihrem Hoheitsgebiet die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 nicht auf Piloten anzuwenden, die eine von einem Drittland erteilte Lizenz und ein zugehöriges Tauglichkeitszeugnis besitzen und am nichtgewerblichen Betrieb bestimmter Luftfahrzeuge beteiligt sind, sollte wegen der Verhandlungen, die die Union derzeit mit bestimmten Drittländern führt, um die Umwandlung solcher Lizenzen und Tauglichkeitszeugnisse zu erleichtern, verlängert werden. Es sollte präzisiert werden, dass in Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine solche Entscheidung trifft oder bereits getroffen hat, diese in geeigneter Weise bekannt gegeben werden sollte, damit alle betroffenen Parteien sie zur Kenntnis nehmen können und die Anforderungen der Transparenz und Rechtssicherheit erfüllt sind.
Abweichend von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten entscheiden, die Bestimmungen dieser Verordnung bis zum 20. Juni 2022 nicht auf Piloten anzuwenden, die eine…
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission legt detaillierte Bestimmungen fest für bestimmte Pilotenlizenzen und für die Umwandlung einzelstaatlicher…
Es ist notwendig, der Luftfahrtbranche und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Anpassung an den neuen Rechtsrahmen einzuräumen und den…
Es ist notwendig, der Luftfahrtindustrie und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Umstellung auf diesen neuen Regulierungsrahmen…
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission legt detaillierte Bestimmungen für bestimmte Pilotenlizenzen, die Umwandlung nationaler Lizenzen und Zeugnisse…
Es ist notwendig, den Flugplatzbetreibern und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Anpassung an den neuen Rechtsrahmen und die Prüfung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.