Erwägungsgrund 4 32016R0054
Am 21. März 2013 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von gamma-Glutamyl-valyl-glycin [FL-Nr. 17.038] als Aromastoff gestellt. Der Antrag wurde der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden: die „Behörde“) gemeldet, die um ein Gutachten ersucht wurde. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 auch den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.