Erwägungsgrund 5 32016R0054
Die Behörde bewertete die Sicherheit von gamma-Glutamyl-valyl-glycin [FL-Nr. 17.038] bei Verwendung als Aromastoff und kam zu dem Schluss, dass seine Verwendung bei der geschätzten Aufnahmemenge als Aromastoff keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.