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Am 21. März 2013 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von gamma-Glutamyl-valyl-glycin [FL-Nr. 17.038] als Aromastoff gestellt. Der Antrag wurde der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden: die „Behörde“) gemeldet, die um ein Gutachten ersucht wurde. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 auch den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Die Behörde bewertete die Sicherheit von gamma-Glutamyl-valyl-glycin [FL-Nr. 17.038] bei Verwendung als Aromastoff und kam zu dem Schluss, dass seine Verwendung…
Am 28. Mai 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in aromatisierten Getränken, Anhang II…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht, insbesondere im Hinblick auf die…
Der Aromastoff 4,5-Epoxydec-2(trans)-enal (FL-Nr. 16.071) ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 als Aromastoff aufgeführt, dessen Bewertung noch…
Am 27. Mai 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung von Steviolglycosiden (E 960) zur Verwendung als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren…
Am 13. November 2013 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Steviolglycoside (E 960) gestellt. Der Antrag wurde gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.