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Am 7. Dezember 2015 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von 2-(4-Methylphenoxy)-N-(1H-pyrazol-3-yl)-N-(thiophen-2-ylmethyl)acetamid (FL-Nr. 16.133) als Aromastoff in verschiedenen Lebensmitteln gestellt, die im Wesentlichen unter mehrere Lebensmittelkategorien fallen, die in der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe aufgeführt sind. Der Antrag wurde der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemeldet, die um ein Gutachten ersucht wurde. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission den Antrag anschließend auch den Mitgliedstaaten zugänglich.
Am 10. August 2012 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von…
Am 24. Februar 2015 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung des Stoffs…
Am 21. März 2013 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von gamma-Glutamyl-valyl-glycin [FL-Nr. 17.038] als Aromastoff gestellt. Der…
Teil A des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 sollte daher entsprechend geändert werden, um…
Am 12. November 2014 wurde ein Antrag auf die Ausweitung der Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in mehreren Lebensmittelkategorien in…
Der Aromastoff 4,5-Epoxydec-2(trans)-enal (FL-Nr. 16.071) ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 als Aromastoff aufgeführt, dessen Bewertung noch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.