Erwägungsgrund 5 32016R0055
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von 5 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren Bewertung noch läuft. Diese Aromastoffe wurden von der EFSA in den folgenden Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilt: Bewertungen FGE.12rev5 (Stoffe FL-Nrn. 07.041 und 07.224), FGE.63rev2 (Stoffe FL-Nrn. 07.099 und 07.101) und FGE.312 (Stoff FL-Nr. 16.126). Die EFSA kam zu dem Schluss, dass diese Aromastoffe bei den geschätzten Aufnahmemengen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben.