Erwägungsgrund 3 32016R0056
Am 18. April 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Extrakten aus Rosmarin (E 392) als Antioxidationsmittel in Streichfetten, d. h. in Lebensmitteln der Kategorie 02.2.2 des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, gestellt. Der Antrag wurde anschließend gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.