Erwägungsgrund 6 32016R0056
Am 7. Mai 2015 gab die Behörde ein Gutachten zur Verwendung von Extrakten aus Rosmarin (E 392) in Streichfetten ab. Bei der Bewertung wurde der Verzehr von Fettemulsionen mit einem Fettgehalt unter 80 % zugrunde gelegt. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Erweiterung des Verwendungszwecks die geschätzte Exposition gegenüber dem Lebensmittelzusatzstoff im Vergleich zu den bereits zugelassenen Verwendungszwecken nicht verändert und dass die Schlussfolgerungen der Stellungnahme vom 7 März 2008 gültig bleiben.