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Wird vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, sollten etwaige im Rahmen dieses Verfahrens angekaufte Mengen bei der Festsetzung der verfügbaren Mengen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver zum Festpreis in 2016 nicht berücksichtigt werden.
Wird vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden, sollten etwaige im Rahmen dieses Verfahrens angekaufte Mengen bei…
In der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates sind mengenmäßige Beschränkungen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver zum Festpreis gemäß derselben…
In der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates sind mengenmäßige Beschränkungen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver zum Festpreis gemäß jener…
Um zu vermeiden, das Magermilchpulver in einer mit den Zielen des Sicherheitsnetzes nicht zu vereinbarenden Situation zum Festpreis angekauft wird, sollten alle…
In Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Abweichend von Unterabsatz 1 belaufen sich im Jahr 2016 die…
Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 erhält folgende Fassung: „Abweichend von Unterabsatz 1 belaufen sich im Jahr 2016 die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.