Art. 61 Abs. 2 DSGVOGegenseitige Amtshilfe
Jede Aufsichtsbehörde ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um einem Ersuchen einer anderen Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats…
Art. 10 Abs. 5 32025R2518VERORDNUNG (EU) 2025/2518 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 (Text von Bedeutung für den EWR)
Wenn die betroffenen Aufsichtsbehörden nach Absatz 4 Stellung nehmen, werden diese Stellungnahmen allen anderen betroffenen Aufsichtsbehörden übermittelt. Die…
§ 82 Abs. 2 BDSGBundesdatenschutzgesetz
Die oder der Bundesbeauftragte hat alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Amtshilfeersuchen unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats nach deren…
Art. 60 Abs. 3 DSGVOZusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
Die federführende Aufsichtsbehörde übermittelt den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden unverzüglich die zweckdienlichen Informationen zu der Angelegenheit.…
Art. 11 Abs. 4 32025R2518VERORDNUNG (EU) 2025/2518 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 (Text von Bedeutung für den EWR)
Wird im Einklang mit Absatz 2 des vorliegenden Artikels ein Ersuchen um die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen gemäß Artikel 62 der Verordnung (EU) 2016/679…