Art. 75 Abs. 1 DSGVOSekretariat
Der Ausschuss wird von einem Sekretariat unterstützt, das von dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt wird.
Art. 44 Abs. 2 EUDSGVOVERORDNUNG (EU) 2018/1725 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Organe und Einrichtungen der Union unterstützen den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 45, indem sie die für die…
Art. 41a Abs. 2 32016R0794VERORDNUNG (EU) 2016/794 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates
Europol unterstützt den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach Artikel 41b, indem sie die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen…
Art. 37 Abs. 2 32018R1727VERORDNUNG (EU) 2018/1727 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates
Eurojust unterstützt den Datenschutzbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß Artikel 38, indem es die hierfür erforderlichen Ressourcen und…
Art. 38 Abs. 2 DSGVOStellung des Datenschutzbeauftragten
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unterstützen den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 39, indem sie die für…