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Die Richtlinie (EU) 2015/2203 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält eine Liste von Lebensmittelzusatzstoffen, die in Nährkaseinaten verwendet werden können. Diese Richtlinie stellt eine Neufassung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates dar, die sich auf bestimmte Milcheiweißerzeugnisse (Kaseine und Kaseinate) für die menschliche Ernährung bezieht.
Die Richtlinie (EU) 2015/2203 schafft Klarheit in Bezug auf die Einstufung bestimmter Stoffe in Nährkaseinaten, die als Lebensmittelzusatzstoffe gelten. Die…
Die Richtlinie 83/417/EWG des Rates regelt die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Milcheiweißerzeugnisse (Kaseine und…
Nährkaseinate zählen zu den Milcherzeugnissen. Diese Gruppe ist jedoch in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 nicht aufgeführt. Daher sollte eine…
Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission enthält Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten…
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält eine EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen, Lebensmittelenzymen, Aromastoffen und…
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält eine EU-Liste der zur Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen, -enzymen und -aromen sowie Nährstoffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.