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Die RHG für mehrere Erzeugnisse, darunter bestimmte Erzeugnisse der Gruppe der Schalenfrüchte, wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 991/2014 geändert, und der 31. Dezember 2015 wurde als Enddatum der Geltungsdauer für diese vorläufigen RHG festgelegt. Für diese Erzeugnisse der Gruppe der Schalenfrüchte sind in der vorliegenden Verordnung RHG in derselben Höhe wie in der Verordnung (EU) Nr. 991/2014 für einen zusätzlichen Zeitraum vorgesehen. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte die vorliegende Verordnung daher ab dem 1. Januar 2016 gelten.
Einige der mit der Verordnung (EU) Nr. 991/2014 festgesetzten vorläufigen RHG gelten nur bis zum 31. Dezember 2015; nach diesem Datum sollte der frühere RHG von…
Um erhebliche Marktstörungen im Handel mit den betreffenden Erzeugnissen der Gruppe der Schalenfrüchte zu vermeiden, und da sich aus den vorliegenden…
Bezüglich Formetanat wurden mehrere RHG durch die Verordnung (EU) Nr. 61/2014 der Kommision geändert. Darin wird der RHG für Erdbeeren ab dem 14. August 2014…
Bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten wurden bezüglich Fluopyram durch die Verordnung (EU) Nr. 270/2012 für verschiedene Erzeugnisse vorläufige RHG…
Es ist zweckmäßig, die Geltungsdauer dieser Verordnung an jene der Verordnung (EU)Nr. 1303/2013 anzupassen. Daher sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2014…
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen. Deshalb sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.