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Die Kommission (Eurostat) sollte die von den Mitgliedstaaten für die Berechnung harmonisierter Indizes verwendeten Quellen und Methoden überprüfen und die Umsetzung des Rechtsrahmens durch die Mitgliedstaaten überwachen. Hierzu sollte die Kommission (Eurostat) einen regelmäßigen Austausch mit den Statistikbehörden der Mitgliedstaaten unterhalten.
Unbeschadet des Artikels 5 des Protokolls Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank koordiniert die…
Die Kommission (Eurostat) unterstützt die Mitgliedstaaten bei der in Absatz 1 genannten Datenerhebung, indem sie unter anderem gemeinsame Standards festlegt.
Die Kommission (Eurostat) sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Sinne zuverlässigerer Daten die Methodik für deren Sammlung und Verarbeitung eingehend und…
Die Rolle der Kommission als Statistikbehörde wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich von Eurostat im Namen der Kommission wahrgenommen. Als die Dienststelle…
Die Kommission (Eurostat) erfasst bereits regelmäßig statistische Daten über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz…
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) die harmonisierten Indizes und alle Teilindizes bereit, und zwar:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.