Erwägungsgrund 7 32016R0792
In dieser Verordnung werden die Agenda für besser Rechtsetzung der Kommission und insbesondere die Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2010 mit dem Titel „Intelligente Regulierung in der Europäischen Union“ berücksichtigt. Im Bereich der Statistik sieht die Kommission laut ihrer „Mitteilung vom 10. August 2009 über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt“ die Vereinfachung und Verbesserung des ordnungspolitischen Umfelds der Statistik als vorrangig an.